Die Gegner der Zersiedelungsinitiative argumentieren, dass das Raumplanungsgesetz die Zersiedelung im ausreichenden Ausmass einzudämmen vermöge. Die Initiative hingegen torpediere dessen Umsetzung, sie bestrafe jene Kantone, welche sparsam Bauzonen ausgeschieden haben und belohne jene, welche die nicht erneuerbare Ressource Boden grosszügig überbauten.
Der Grundsatz des neuen Raumplanungsgesetzes lautet, dass überdimensionierte Bauzonen reduziert werden müssen. Es ist korrekt, dass einige Kantone derzeit Bauland auszonen müssen, um diesem Grundsatz Rechnung zu tragen. Jedoch ist dies ein einmaliger Prozess. Ist die grundsätzliche Bestimmung erfüllt, ermöglicht das Gesetz wiederum kontinuierlich wachsende Bauzonen. Gemäss geltendem Recht sind die Bauzonen so festzulegen, dass sie dem voraussichtlichen Bedarf für 15 Jahre entsprechen. Daraus lässt sich ableiten, dass je schneller die Bauzone überbaut wird, desto zügiger wird neues Bauland eingezont. Das Gesetz sieht keine Begrenzung der Bauzonen insgesamt vor.
Genau diesen Punkt greift die Initiative auf. Das Anliegen verlangt, dass die Bauzonen insgesamt nicht mehr weiter wachsen. Am Grundsatz, dass die Kantone überdimensionierte Bauzonen verkleinern müssen, wird in keiner Art und Weise gerüttelt. Auch nach Annahme der Initiative sind die Kantone an die Umsetzung des Gesetzes gebunden. Die Volksinitiative ist als Ergänzung zum Raumplanungsgesetz dringend erforderlich. Nachdem die Kantone die Bauzonen auf ein vernünftiges Ausmass reduziert haben, schliesst die Zersiedelungsinitiative die letzte Lücke, indem sie dafür sorgt, dass die Bauzonen nicht weiter wachsen.
Können wir es uns leisten, Jahre auf eine Wirkung des revidierten Raumplanungsgesetzes zu warten, nur um dann festzustellen, dass diese ausbleibt? Nein. Nur die Initiative vermag das gravierendste Umweltproblem der Schweiz, die Zersiedelung, zu stoppen. Deshalb stimme ich am 10. Februar 2019 Ja.
Andreas Kretz, Steinhausen