Rechtlicher Handlungsbedarf
2010 wurde die Zuger Gleichstellungskommission abgeschafft. Daraufhin mahnte das Bundesgericht den Kanton Zug, dass Massnahmen zur Förderung der Gleichstellung nötig sind. Doch ohne Fachstelle ist praktisch nichts passiert, obwohl es reichlich Handlungsbedarf gibt. Die obligatorischen Massnahmenpläne der Regierung sind zahnlos und weisen keine messbaren Ziele auf. Zudem hat die Verwaltung keine Ressourcen für die Gleichstellung, da für die Arbeit keine zusätzlichen Stellen geschaffen wurden.
Nächsten Donnerstag hat der Kantonsrat nun die Möglichkeit, einer Motion zum erneuten einrichten einer Gleichstellungskommission zuzustimmen. Es ist Zeit, die seit 1981 in der Bundesverfassung verankerte Gleichberechtigung von Frau* und Mann* umzusetzen!