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Motion betreffend flankierender Massnahmen zur Eröffnung der Tangente Zug-Baar (TZB)

 

Motion betr. flankierender Massnahmen zur Eröffnung der Tangente Zug-Baar (TZB)

 

Der Stadtrat wird beauftragt, im Hinblick auf die Eröffnung der Tangente Zug-Baar (TZB) im 2021 dem Grossen Gemeinderat bis spätestens im Winter 2020 Bericht und Antrag zu erstatten für quartierweise, evtl. etappierbare Aufwertungsmassnahmen des öffentlichen Raums und des städtischen Verkehrswegesystems, insbesondere für attraktivere Bedingungen für den Langsamverkehr und eine verbesserte Aufenthaltsqualität, mit dem Ziel, dass die 2009 vor der Abstimmung versprochenen Vorteile des TZB bezüglich Verkehrsaufkommens in der Stadt Zug maximiert und die befürchteten nachteiligen Auswirkungen des TZB minimiert werden können. Die kurzfristig anzugehenden Massnahmen sollen “aufwärtskompatibel” zum Gesamtmobilitätskonzept und zum Stadtraumkonzept “Zug 2050” sein. 

 

Begründung  

Schon 2021 soll der Verkehr auf der Tangente Zug-Baar und ihren Zubringern rollen. Die Eröffnung der TZB verändert die Verkehrsflüsse, insbesondere jene des privaten motorisierten Individualverkehrs, in einem grossen Teil des Stadtgebiets. In der Stadt Zug sind jedoch noch keine konkreten, flankierenden Massnahmen realisierungsreif vorbereitet bzw. öffentlich publiziert. 
 

Der Kanton scheint seine Schätzungen von 2012 nicht umfassend aktualisiert zu haben, aber alles deutet darauf hin, dass sich die Verkehrsströme des Autoverkehrs auf diversen Strassen in kürzester Zeit im zweistelligen Prozentbereich ändern werden. Die Erfahrungen mit anderen Umfahrungsstrassen zeigen, dass ohne flankierende Massnahmen die vorerst deutliche Verkehrsabnahme auf innerstädtischen Achsen bzw. weniger stockender Kolonnenverkehr meist innert weniger Jahre zu einem neuerlichen “Auffüllen” der Kapazitäten führen. Um diesen Effekt zu vermeiden, soll die Stadt nun die mit der Eröffnung der TZB verbundenen Chancen packen, die innerstädtischen Räume im Sinne der früheren Projekte ZUGplus sowie des in Arbeit befindlichen Gesamtmobilitätskonzepts aufzuwerten. Insbesondere sollen die Aufenthaltsqualität in der Stadt erhöht und der Langsamverkehr (Fuss- und Veloverkehr) attraktiver werden.

Vor der Abstimmung zur TZB 2009 wurde der Zuger Bevölkerung versprochen, dass die Stadt Zug mit der Tangente von einer grossen Verkehrsreduktion profitieren werde: 30% weniger Autos sollten via Ägeristrasse durch Zug fahren, 50% weniger auf der Nordstrasse zwischen der Autobahn und Zug. Anders gesagt: Für die Ägeristrasse unterhalb des Talachers sowie die Baarerstrasse nördlich der Feldstrasse bis zur Stadtgrenze wurde eine Entlastung von bis zu einigen tausend Fahrzeugen pro Tag prognostiziert. Im Gegensatz dazu müssten insbesondere die nördliche Industriestrasse und die Göblistrasse eine starke Verkehrszunahme erfahren. Weil die Leistungsfähigkeit des Strassensystems “Autobahnzubringer” insgesamt stark erhöht wird, könnte ohne flankierende Massnahmen auch ZugWest schon nach kurzer Zeit spürbar unter einem Mehrverkehr leiden. Ohne Massnahmen an der grauen Gutschrankabfahrt bzw. mit dem vom Kanton vorgesehenen “Riegel” wäre beispielsweise die Göblistrasse Arbachstraasse von einer starken Verkehrszunahme betroffen.  Dem Quartierverein Guthirt hat der Stadtrat somit schon vor Jahren versprochen, zeitgleich mit der Eröffnung der TZB praktisch im ganzen Quartier, insbesondere auch auf einem Grossteil der Industriestrasse, Tempo 30 einzuführen und den Langsamverkehr zu fördern. Das entsprechende Bau- und Massnahmenpaket bzw. die dazugehörigen Verfügungen sind bis jetzt nicht publiziert worden, geschweige denn rechtskräftig. Die Erfahrungen mit praktisch jeder Stadtzuger Tempo 30-Zone zeigen, dass Verbände oder einzelne Private oft Einsprachen erheben, was zu jahrelangen Blockaden führen kann. 
 

Weitere mögliche flankierende Massnahmen zur Verhinderung von Schleichverkehr in den Quartierstrassen sind sogenannte „Dosiersysteme“. Angedacht ist ein solches „Dosiersystem” an der Stadtgrenze bzw. an der Baarerstrasse/Zugerstrasse/Industriestrasse. Wenn nicht genügend informiert wird, könnte dieses vorgesehene System zu Unmut unter Autofahrenden führen, wie dies seit Inbetriebnahme des Systems beim ehemaligen Kantonsspital an der Artherstrasse geschehen ist. 
 

Der Stadtrat soll mit gezielten Massnahmen dafür sorgen, dass die verschiedenen flankierenden Massnahmen wie Tempo 30, Riegel, Dosiersysteme durchgesetzt oder mit einer anderen griffigen Massnahme ersetzt werden können.
 

Der Stadtrat soll dafür sorgen, dass der öffentliche Raum in der Stadt Zug mit der Eröffnung der TZB insgesamt eine Aufwertung erfährt, insbesondere durch eine Verminderung des privaten motorisierten Individualverkehrs und Förderung des Langsamverkehrs und des ÖVs in der Stadt, wie dies vor der Abstimmung zur TZB versprochen worden ist.

 

Unterzeichnerinnen:

Tabea Zimmermann Gibson, ALG
Michèle Willimann, ALG

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