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Parolenfassung der Jungen Grünen Kanton Solothurn

Am vergangenen Sonntag, dem 21. Mai, fanden sich die Mitglieder der Jungen Grünen Kt. Solothurn zur Diskussion über die Abstimmung vom 18. Juni zusammen. Dabei resultierte ein klares Ja zum Klimaschutzgesetz: Endlich liegt eine Gesetzesvorlage vor, anhand derer konkrete Massnahmen für die Bekämpfung der Klimakrise umgesetzt werden können. Für uns Junge Grüne ist aber auch klar, dass diesem Gesetz weitere Anstrengungen folgen müssen, um die Schweiz so schnell wie möglich zur Klimaneutralität zu führen. Zur OECD-Mindestbesteuerung für Grosskonzerne entschieden sich die anwesenden Mitglieder für die Stimmfreigabe: So ist einerseits die globale Einführung an sich unbestritten und zu begrüssen, 15% scheint sogar eher tief, doch bleibt ein Unbehagen über die ungerechte Verteilung der eingenommenen Gelder, welche den interkantonalen Steuerwettbewerb nicht unterbindet, sondern im Gegenteil noch befeuern. Deutlich angenommen wurde hingegen die Ja-Parole zum Covid-19-Gesetz: Nebst der nicht 100% gebannten Gefahr eines Wiederausbruchs kommt die Wichtigkeit der Entwicklung von Medikamenten für gefährdete Personen sowie für Langzeiterkrankte, welche ebenfalls im Gesetz geregelt ist.


Nach Ausführungen der Kantonsrätin Anna Engeler (Grüne) zu den kantonalen Vorlagen resultierte hier ein klares Verdikt für das Gesundheitsgesetz und gegen die Zwillingsinitativen. Das Gesundheitsgesetz sorgt für die Umsetzung von Bundesrecht und ermöglicht der Kantonsregierung, die Kompetenz der Ärzt:innenzulassung in der Grundversorgung der Krankenkassen der Kantonsregierung zu überlassen. Die Angst der Gegnerschaft, die Regierung würde dies ohne Konsultation der betroffenen Stakeholder tun, scheint aus der Luft gegriffen und zeugt von sehr wenig Vertrauen in den Gesetzgebungsprozess. Die Zwillingsinitativen sind aus Sicht der Jungen Grünen eine Mogelpackung: So steht die Zwillingsinitative I durch das Einfrieren des Katasterwerts schlicht im Widerspruch zu Bundesrecht und das Einfrieren der Steuerabzügen, wie in der Zwillingsinitative II gefordert, begünstigt nominell vor allem Gutverdienende. Viel eher muss der Steuertarif für Wenigverdienende gesenkt werden und im Gegenzug die Möglichkeit der Gegenfinanzierung durch den Abbau von bestimmten Steuerabzügen zu gewährleisten sein.


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