Das Verwaltungsgericht entscheidet: Initiative der Jungen Grünen ist zulässig
Das Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen hat entschieden, dass die Initiative der Jungen Grünen, welche den Schutz des Grünen Rings fordert, zulässig ist. Damit wird die Ungültigerklärung des St.Galler Stadtrates revidiert.
Im Sommer 2013 reichten die Jungen Grünen Stadt St.Gallen eine städtische Volksinitiative, die den Schutz des Grünen Rings verlangte, zur juristischen Prüfung bei der Stadtkanzlei ein. Konkret fordert die Initiative, dass wichtige naturnahe Flächen in der Stadt St.Gallen wirksam vor der Überbauung bewahrt werden. Die in der Initiative aufgeführten Flächen sind Dreiweihern / Dreilinden, Scheitlinsbüchel / Notkersegg, Solitüde / Schlössli Haggen, Waltramsberg / Peter und Paul sowie das freie Gebiet beim Gübsensee. Der Stadtrat erklärte die Initiative nach langen Diskussionen für ungültig. Es wurde darauf verwiesen, dass die Initiative zum einen nicht umsetzbar sei, ohne gegen übergeordnetes Recht zu verstossen. Zum anderen sei die Stimmbevölkerung nicht befugt, sich zu diesem Thema zu äussern.
Für die Jungen Grünen und zahlreiche Juristinnen und Juristen, darunter auch Rechtsprofessoren, war von Anfang an klar, dass diese Auslegung falsch war. Die Frage, wie mit dem Boden und der Landschaft umgegangen werden soll, ist eine sehr grundsätzliche. Eine funktionierende Demokratie verlangt es, dass die Bevölkerung dabei mitreden kann. Das Initiativrecht auf Gemeindeebene ist zudem umfassend, weshalb alle Inhalte, welche nicht objektiv unmöglich sind, Inhalt einer Initiative sein können.
Nun hat das kantonale Verwaltungsgericht entschieden: Die Initiative ist zulässig. Sie ist umsetzbar, ohne gegen übergeordnetes Recht zu verstossen. Für die Jungen Grünen ist der Entscheid ein wichtiger Schritt im Einsatz für den Erhalt der St.Galler Grünflächen und damit für den berühmten Grünen Ring. Die Initiative kann nun starten. Darüber hinaus stärkt das Resultat dieses Gerichtsverfahrens die direkte Demokratie auf Gemeindeebene. Es war notwendig, dass sich die Jungen Grünen nicht von bürokratischen und irreführenden Argumenten beeinflussen liessen. Mit dem erfolgreichen Rekurs haben sie sich auch aktiv für das Gut der direkten Demokratie eingesetzt.

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Basil Oberholzer
Stadtparlamentarier und Kantonsrat
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Franziska Ryser
Stadtparlamentarierin, Präsidentin Junge Grüne Stadt St.Gallen
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