Pendlerabzug in Frage gestellt
Wer auf dem Weg zur Arbeit auf das Auto angewiesen ist, kann in der Steuererklärung grosszügige Abzüge tätigen, im Extremfall mehrere zehntausend Franken. So wurde im Jahr 2011 ein Fall bekannt, bei dem eine Einzelperson eine Summe von 67'000 Franken abziehen konnte. Im Gegensatz dazu dürfen Pendler des öffentlichen Verkehrs lediglich die Kosten für ein 1.-Klasse-Generalabonnement, also maximal 5800 Franken, geltend machen. Der Fehlanreiz ist offensichtlich.
Mit der Annahme der Bahnfinanzierungsvorlage (FABI) wurde eine Obergrenze von 3000 Franken eingeführt, die Pendlerinnen und Pendler von der Bundessteuer abziehen dürfen. Im heutigen System aber verpufft die Wirkung des durch den Staat stärker belasteten motorisierten Individualverkehrs. Nur wenn die Kantone nachziehen, verliert das Autopendeln über weite Strecken an Attraktivität und Verlagerung auf die öffentlichen Verkehrsmittel kann erreicht werden.
Im Kanton Basel-Landschaft ist aber die Obergrenze bisher kein Thema. Die Beschränkung oder Umgestaltung des Pendlerverkehrs muss aber auch dingend in der Region Basel thematisiert und diskutiert werden. Zum einen da die Förderung des Pendlerverkehrs schwerwiegende Probleme schafft und zum anderen da ein hohes Einnahmenpotenzial auch für unseren Kanton offensichtlich ist. Deshalb hat Landrat Klaus Kirchmayr auf Anregung des jgb hin in der Fragestunde der gestrigen Landratssitzung folgende Fragen eingereicht:
1. Wie hoch waren die jeweils höchsten Pendlerabzüge der letzten 5 Jahre im Kanton BL?
2. Viele Steuerpflichtige ziehen in ihren Steuererklärungen die Kosten für das Umweltschutz-Abo ab. Wie hoch sind die über diesen Betrag hinaus gehenden Pendlerabzüge im Kanton?
3. Welche Steuereinnahmen entgehen dem Kanton durch den Pendlerabzug total, bzw. durch den über das U-Abo hinausgehenden Pendlerabzug?
Die Befragung hat ergeben, dass in den Steuerjahren 2009 bis 2013 der jeweils höchste Fahrkostenabzug zwischen 33'264 und 38'064 Franken betrug. Weiter heisst es in der Antwort des Regierungsrates, dass Pendlerabzüge in nicht nachvollziehbarer Höhe nicht anerkannt werden. Das junge grüne bündnis nordwest sieht es aber in keiner Art und Weise gerechtfertigt, dass derart höhe Abzüge geltend gemacht werden können. Der Pendlerabzug kommt einer staatlichen Förderung des Autopendlerverkehrs gleich und fördert Zersiedelung und führt zu Engpässen auf Strassen, die für viel Geld beseitigt werden müssen. Zudem stehen die Abzüge, welche von Autopendlern geltend gemacht werden im völligen Missverhältnis zu denen von Pendlern des öffentlichen Verkehrs. Das junge grüne bündnis nordwest sieht hohen Handlungsbedarf – der Pendlerabzug muss umgestaltet werden! Gemeinsam mit der grünen Landratsfraktion wird daher nun ein Vorstoss zur Umgestaltung des Pendlerabzuges ausgearbeitet, der demnächst im Landrat eingereicht werden soll.
Die genauen Antworten auf unsere Fragen kann man hier nachlesen.

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