Junge Grüne verurteilen Oensinger Nichteinbürgerungsentscheid
An der Juli-Bürgergemeindeversammlung in Oensingen wird eine Frau mitsamt ihren vier Kindern nicht eingebürgert (AZ vom 6.Juli 2012). Grund ist der Ehemann, welcher wegen krimineller Handlungen verurteilt wurde und die Schweiz verlassen musste. Auf Nachfrage der AZ bestätigt der freisinnige Bürgergemeindepräsident Urs Berger, wenn sich die Frau scheiden lasse vor ihrem Mann, könne man nochmals über die Einbürgerung sprechen.
Die Jungen Grünen Kanton Solothurn sind empört über diese (Nicht-)Einbürgerungspraxis der Bürgergemeinde Oensingen. Es kann nicht sein, dass eine Frau und ihre Kinder nur wegen ihrem kriminellen Ehemann und Vater nicht eingebürgert werde. In der Schweiz gibt es schliesslich keine Sippenhaft. Würde diese Frau heute noch die Scheidung von ihrem Ehemann einreichen, würde es bestimmt mindestens 2 Jahre dauern, bis sie dann schlussendlich geschieden wären und sie alle eingebürgert werden können. Die Tatsache, dass der Ehemann im Ausland lebt, wirde den Scheidungsprozess zusätzlich erschweren und dadurch künstlich verlängern.
Es ist unhaltbar, dass der Entscheid über Einbürgerung oder Nichteinbürgerung an eine Scheidung geknüpft wird. Das ist Erpressung, versursacht unnötige Kosten (Anwalt, Scheidungsprozess…) und verstösst gegen die Menschenrechte. (Art. 16, Abschnitt 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: „Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.“). Die Jungen Grünen hoffen deshalb, dass die Frau mit ihren vier Kindern dieses Urteil an eine höhere Instanz weiterziehen und anfechten werden.

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Christof Schauwecker
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