Art. 1: Grundsatz
a. Die Jungen Grünen Schweiz setzten sich aktiv gegen jegliche Form von Diskriminierung ein.
Art 2: Quotenregelung
a. In sämtlichen gewählten oder angestellten Parteigremien (Vorstand, Präsidium, Geschäftsleitung, Revision, Sekretariat, Arbeitsgruppen) der Jungen Grünen Schweiz wird eine 40% Quote für alle Geschlechter angestrebt.
b. Es wird darauf geachtet, dass sämtliche Sprachgruppen (Landes- und andere Sprachen) innerhalb der Jungen Grünen Schweiz angemessen vertreten sind.
c. Bei Diskussionen an Anlässen der Jungen Grünen Schweiz wird eine ausgewogene Beteiligung nach Geschlecht und Sprachgruppe angestrebt.
Art. 3: Kommunikation, Information und Sprachregelung
a. Der Vorstand delegiert aus seiner Mitte mindestens eine Person, die sich verantwortlich zeichnet für die Einhaltung der Gleichstellungsgrundsätze innerhalb der Jungen Grünen Schweiz.
b. Diese Person hält die verschiedenen Gremien der Jungen Grünen Schweiz auf dem Laufenden betreffend Genderpolitik und pflegt den Kontakt zu ähnlichen Stellen anderer Organisationen und Lokalsektionen der Jungen Grünen Schweiz. Sie ist Ansprechperson für diese Themen.
Art. 4: Geschlechtergerechtes Schreiben
a. In sämtlichen Publikationen der Jungen Grünen Schweiz (Newsletter, Homepage, Flyer, Plakate, Social Media, übrige Publikationen) wird eine geschlechterneutrale Sprache benutzt.
b. Die interne Kommunikation wird möglichst geschlechtergerecht gehalten.
Art. 5: Umgang mit der Sprachvielfalt innerhalb der Jungen Grünen Schweiz
a. Es wird darauf geachtet, dass sämtliche Publikationen mindestens auf Deutsch und auf Französisch erscheinen, ausser sie betreffen nur eine Sprachregion.
b. Die interne Kommunikation wird je nach Zielpublikum möglichst die den entsprechenden Sprachen gehalten.
c. Grundsatz der Jungen Grünen Schweiz ist, dass während Veranstaltungen (Vorstandssitzungen, Mitgliederversammlungen, Aktionen) alle ihre Mutter-/Vatersprache sprechen dürfen, sofern diese verstanden wird.
Art. 6: Inkrafttreten
a. Die Inkraftsetzung und Überarbeitung dieses Gleichstellungspapiers liegt in der Kompetenz des Vorstandes der Jungen Grünen Schweiz. Das Gleichstellungspapier wurde erstmals am 17. Dezember 2013 durch den Vorstand der Jungen Grünen Schweiz in Kraft gesetzt.