Nein zu Internetzensur!
Wird die Schweiz ein Zensurstaat? Mit dem neuen Gesetz werden künftig gewisse ausländische Anbieter von Geldspielen gesperrt. Was mit Online-Poker beginnt, kann schnell zu weiterer Zensur in den Bereichen Musik, Film, oder sogar Information führen. Die Freiheit des Internets ist jedoch ein Grundrecht, das nicht beschnitten werden darf! Je nach Interpretation verstösst das Gesetz sogar gegen das Grundrecht auf freien kulturellen Umgang (Art. 15 UNO-Pakt I), welches auch die Schweiz ratifiziert hat.
Die Einrichtung der Netzsperren stellt eine gefährliche Erstentscheidung dar. Ist die entsprechende Infrastruktur erst einmal eingerichtet, lässt sich die Sperrliste beliebig erweitern. Das Internet darf nicht zum Spielball von Lobbyisten jeglicher Art werden und muss grundsätzlich überall frei zugänglich sein.
Nein zu ungenügender Prävention bei Glückspiel!
Das neue Geldspielgesetz hat die Anliegen von Expert*innen ignoriert. Für einen wirksamen Spieler*innenschutz bräuchte es beispielsweise eine nationale Expert*innen-Kommission und eine zweckgebundene Abgabe zuhanden der Kantone zur Finanzierung einer wirkungsvollen und erkenntnisbasierten Suchtprävention . Anstatt ein visionäres und verantwortungsbewusstes Geldspielgesetz zu schaffen folgte das Parlament den Empfehlungen der nationalen Casino-Lobby.
Dabei wäre der Handlungsbedarf gross: Schätzungsweise 75'000 Menschen sind in der Schweiz spielsüchtig. Die sozialen Kosten der Spielsucht in der Schweiz werden auf 551 bis 648 Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Der einseitige Fokus der Politik auf die Eigenverantwortung blende aus, dass Ursachen für Suchtprobleme nicht nur beim Individuum sondern auch beim sozialen Umfeld und der Gesellschaft zu finden seien, schreibt Sucht Schweiz. Nimmt man die Forderung nach verantwortungsbewusstem Handeln ernst, so muss diese für alle Akteure gelten, denn Eigenverantwortung ersetzt das verantwortliche Handeln der Industrie und der Politik nicht.
Nein zur Verringerung der Geldgewinnsteuer!
Gewinne aus Glücksspielen in der Schweiz und im Ausland sind bisher in allen Kantonen steuerpflichtig. Dazu gehören auch Gewinne aus Sportwetten (Totospiele). 35 % des Gewinns sind vom Veranstalter der Lotterie als Verrechnungssteuer an die Eidgenössische Steuerverwaltung zu überweisen. Diese wird bei korrekter Deklaration des Gewinnes in der Steuererklärung wieder zurückerstattet.
Künftig werden Geldgewinne weniger besteuert. Lottogewinne- und Online-Gewinne werden erst ab einer Million Franken steuerpflichtig. An diesem Gesetzestext zeigt sich ein weiteres Mal, wie stark der Einfluss der Casino-Lobby auf das Parlament ist. So bleiben Millionengewinne aus Casinos steuerfrei. Die generelle Steuersenkung im Spielbereich erhöht nicht nur die Suchtgefahr für Spieler*innen, sondern führt auch zu Steuerausfällen. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass die Anbieter von Geldspielen einen sehr grossen Teil ihrer Einnahmen mit Spielerinnen und Spielern erwirtschaften, die ein problematisches Spielverhalten haben oder spielsüchtig sind.