Die Beschwerde des Co-Präsidenten der jungen grünen bern, Philipp Zimmermann, gegen seine Verhaftung und Wegweisung anlässlich des SVP-Fests am 10. September 2011 ist von der Kantonspolizei gutgeheissen worden. Zimmermann wurde am 10. September verhaftet und erhielt eine Fernhalteverfügung für die ganze Berner Innenstadt, weil er politisches Material mit sich führte.
Im Rahmen des SVP-Fests am 10. September kontrollierte die Polizei tausende Menschen, verhaftete 55 Personen und stellte dutzende Fernhalteverfügungen aus. Alle bisher bekannten Fälle von Verhaftungen und Wegweisungen an diesem Tag waren willkürlich oder politisch motiviert. Auch der junge grüne Parlamentarier Philipp Zimmermann, der sich als Passant in der Innenstadt aufhielt, wurde kontrolliert. Als PolizistInnen in seinem Rucksack drei politische Flyer fanden, wurde er festgenommen, gefesselt und im Kastenwagen auf den Polizeiposten Neufeld gefahren. Dort wurde ihm eine Fernhalteverfügung ausgehändigt, die ihm bis am nächsten Morgen verbot, das Gebiet der Berner Innenstadt zu betreten. Als Begründung dafür führte die Kantonspolizei an, Zimmermann sei „im Zusammenhang mit den unbewilligten Anti-SVP Protestaktionen durch die Polizei angehalten und kontrolliert“ worden und habe „durch Anwesenheit in einer Ansammlung und deren Aktivitäten am Anhaltungsort [...] die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet und gestört“. Solche Protestaktionen haben aber nachweislich nicht stattgefunden, wie die Kantonspolizei selber in einem Communiqué mitgeteilt hat.
Schon am 10. September haben die jungen grünen bern die politisch motivierten Übergriffe der Kantonspolizei aufs Schärfste verurteilt. Die willkürliche Verhaftung und Wegweisung von Zimmermann – und vielen anderen Menschen an diesem Tag – verstösst sowohl gegen die schweizerische Bundesverfassung (Art. 10: Bewegungsfreiheit; Art. 16: Meinungs- und Informationsfreiheit; Art. 36: Verhältnismässigkeit bei der Einschränkung von Grundrechten) als auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (Art. 10: Meinungsäusserungsfreiheit). Aus diesem Grund hat Zimmermann gegen die Fernhalteverfügung Beschwerde geführt.
In einem Schreiben vom 2. November an Philipp Zimmermann teilt die Kantonspolizei mit, dass die Fernhalteverfügung „nach eingehender Prüfung des Sachverhalts“ nachträglich aufgehoben wird.
Dies ist nichts anderes als das Eingeständnis, dass die Kantonspolizei, entgegen ihren Behauptungen am 10. September, willkürlich und ohne rechtliche Grundlage Menschen festgehalten und weggewiesen hat. Die jungen grünen bern begrüssen es, dass die Kantonspolizei ihren Gesetzesverstoss einsieht. Gleichzeitig wirft dieser Fall die Frage auf, wie in Zukunft derartige politische Repression seitens der Polizei verhindert werden kann. Die städtischen und kantonalen Behörden sind gefordert, Kontrollmechanismen zu schaffen und PolizistInnen, die ihre vom Staat verliehene Macht ausnutzen, um politische Gegner zu drangsalieren, zur Rechenschaft zu ziehen. Die jungen grünen bern würden es auch begrüssen, wenn Polizeikräfte künftig schon in ihrer Ausbildung besser mit Gesetzes- und Menschenrechtskunde vertraut gemacht würden, um solchen Vorkommnissen vorzubeugen.
Bern, 8. November 2011